Hausordnung

Regeln in unserer Schule

Hausordnung

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Für ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben an der BASOP Baumgartenberg haben wir ein Regelwerk entwickelt, welches man hier herunterladen kann:

Hausordnung

Für ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben an den Berufsbildenden Schulen Baumgartenberg und der Bildungsanstalt Baumgartenberg gelten folgende Regeln: 

 

 

Allgemeines: 

1. Ich respektiere den Charakter der Schule als den einer katholischen Privatschule.

2. Ich begegne meinen Mitschülerinnen und Mitschülern, den Professorinnen und Professoren sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule und allen

Bewohnerinnen und Bewohnern des Klosters mit Respekt und Höflichkeit. Dies zeige ich durch mein Verhalten, meine Umgangssprache, meine Hilfsbereitschaft

und durch Ordnung und Sauberkeit. Ein freundlicher Gruß, „Bitte“ und „Danke“ und ein Wort der Entschuldigung gehören zum guten Ton.

3. Ich befolge die Anordnungen unserer Schulleiterin, aller Professorinnen und Professoren sowie unserer Schulsekretärinnen.

4. Ich darf mich und andere nicht gefährden durch

– Abrutschen vom Geländer

– aus dem Fenster lehnen

– auf Fensterbänken sitzen

– auf Vordächer steigen

– Werfen von Gegenständen aus Fenstern und Türen

– Manipulation an Feuerlöschern, Feuermeldern und anderen Sicherheitseinrichtungen

4. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt. Diese werden sofort abgenommen.

5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

6. Ich werde in der Schule und auf dem Schulgelände nicht rauchen und keine illegalen Substanzen oder Alkohol konsumieren.

7. Das Übernachten im Schulgebäude/Schulgelände ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht erlaubt.

8. Selbstverständlich richte ich keine (mutwilligen) Schäden an und nehme Rücksicht auf fremdes Eigentum. Wenn ich das nicht tue, komme ich für den Schaden auf. Falls es zu Beschädigungen kommt, melde ich dies umgehend einer Professorin bzw. einem Professor oder im Sekretariat. 

9. Das Anbringen und Aufstellen von Werbematerial ist nur mit Genehmigung der Schulleiterin an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig.

10. Ich beschmiere keine Tische, Stühle oder Wände und klebe nichts an die Wände.

11. Ich achte auf Sauberkeit im Klassenzimmer, in den Gängen, in den Sanitäranlagen und auf dem Schulgelände.

12. Die Schülerinnen und Schüler sind für das tägliche Aufräumen der Klassenräume (Schränke, Regale, Bankfächer, allgemeiner Bereich usw.)

verantwortlich. Der Fußboden sowie die Fensterbänke sind keine Ablageflächen. 

13. Am Ende jedes Unterrichtstages stelle ich meinen Stuhl hoch.

14. Energiesparen ist mir wichtig, deshalb werden beim Verlassen des Klassenzimmers das Licht ausgeschaltet und die Jalousien hochgezogen. 15. Umweltschutz und Mülltrennung sind auch für mich wichtig, deshalb werfe ich meinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.

16. Eine Schulgemeinschaft kann nur auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen und absoluter Ehrlichkeit funktionieren. Diebstahl wird angezeigt!

17. Das Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule muss den Zielen der Schule entsprechen. Fehlverhalten, das dem Ansehen der Schule schadet, kann zum Ausschluss führen.

 

Unterricht, Unterrichtmittel:

18. Ich bin zu Beginn jeder Unterrichtsstunde in der zugewiesenen Klasse bzw. im zugewiesenen Funktionsraum. Ein verspätetes Kommen muss bei der Professorin bzw. dem Professor der betreffenden Stunde begründet werden.

19. Als Zeichen des Respekts erhebe ich mich, wenn die Schulleiterin, die Professorinnen und Professoren sowie externe Referentinnen und Referenten den Klassenraum betreten 20. An meinem Platz befinden sich nur die Unterrichtsmaterialien, die ich für die

jeweilige Unterrichtseinheit benötige. Ich nutze die Pause davor, um sie vorzubereiten.

21. Ich behandle meine Arbeitsmaterialien (Schulbücher, Kopien, …) so, dass ich gut damit lernen kann. Das bedeutet, dass ich sie nicht beschmiere oder beschmutze. Ich bin mir auch bewusst, dass ich sie ersetzen muss, wenn sie kaputt gehen oder verloren gehen. Die Schulbücher, die ich von der Schule für ein Schuljahr ausgeliehen bekomme (gekennzeichnet mit Schulstempel und Nummer), beschreibe ich nicht und gebe sie am Ende des Schuljahres zurück. Wenn ich es verliere, es beschmutzt oder kaputt geht, muss ich es ersetzen. Das gilt auch für alle Bücher aus der Bibliothek.

22. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen Schularbeiten und Tests von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

23. Ich gebe die unterschriebene Schularbeit spätestens nach einer Woche an den Lehrer zurück, da sie archiviert werden muss.

24. Private Sprach-, Video- und Fotoaufnahmen von Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie allen anderen Personen auf dem Schul- und Klostergelände sind

während des Unterrichts und in allen Pausen grundsätzlich verboten. Filmen und Fotografieren ist nur während des Unterrichts mit Erlaubnis der Lehrperson gestattet. (Siehe § 120 Strafgesetzbuch) Bei unbefugter Benutzung wird das Gerät abgenommen und bis zum Ende des Unterrichtstages im Konferenzraum verschlossen. Die missbräuchliche Verwendung hat im Wiederholungsfall eine Verhaltensnote zur Folge.

25. Während des Unterrichts darf nicht gegessen oder Kaugummi gekaut werden.

26. Nach dem Unterricht sorge ich für einen sauberen Arbeitsplatz, an dem ich und die anderen Schülerinnen und Schüler ungestört arbeiten können.

27. Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel von den Klassenordnern gelöscht 

 

Administratives:

28. Wenn nach Unterrichtsbeginn noch keine Professorin/kein Professor in der Klasse ist, melden dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Konferenzzimmer oder im Sekretariat.

29. Der Supplierplan (in Webuntis ) ist eine verbindliche Änderung des Stundenplans. Ich informiere mich rechtzeitig über eventuelle Änderungen. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler gilt außerdem: Ich teile Stundenplanänderungen – vor allem einen späteren Unterrichtsbeginn bzw. ein früheres Unterrichtsende – meinen Erziehungsberechtigten mit.

30. Bei Abwesenheit müssen die Erziehungsberechtigten bis 9.00 Uhr mit den KV’s oder der Schule Kontakt aufnehmen (auch volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich bis 9.00 Uhr mit der Schule in Verbindung setzen, vorzugsweise per EMail).

31. Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts ist nur in dringenden Fällen gestattet. Die Abmeldung erfolgt persönlich bei der Klassenleitung. Ist diese Person nicht anwesend, erfolgt die Abmeldung bei der Professorin bzw. dem Professor der betreffenden Unterrichtsstunde. Mitteilungen von Mitschülerinnen und Mitschülern sind NICHT ausreichend. Die Abmeldung kann nur dann entfallen, wenn der KV oder eine andere Lehrperson die Abwesenheit bereits im Klassenbuch vermerkt hat. Schülerinnen und Schüler der 1. FW/ BASOP müssen bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichtes von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder diese geben uns telefonisch die Erlaubnis sie zu entlassen.

32. Fühlt sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht wohl bzw. krank, so sollte sie/er umgehend abgeholt werden, eine längere Betreuung durch Mitschülerinnen und Mitschüler ist nicht vorgesehen bzw. zu vermeiden.

33. Anstehende Termine sind der Klassenvorständin bzw. dem Klassenvorstand bekanntzugeben.

34. Arztbesuche sollten so angesetzt werden, dass möglichst wenig Unterricht versäumt wird.

35. Schülerinnen und Schüler, die keine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorweisen können, müssen von diesen persönlich abgeholt werden.

36. Bei Abwesenheit ist die Schülerin bzw. der Schüler für die Organisation der nicht erhaltenen Unterlagen selbst verantwortlich. Versäumte Arbeiten müssen nachgeholt werden. Ebenso sind Termine, Hausaufgaben etc. selbstständig zu erfragen.

37. Vereinbarte Termine werden eingehalten und Mitteilungen und Informationen an die Erziehungsberechtigten zum vereinbarten Zeitpunkt gebracht.

38. Fernbleiben von Veranstaltungen: Bei Abmeldung vor Beginn der Veranstaltung fallen nur die Kosten an, für die ein Pauschalbetrag zu entrichten ist. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ist dieser Betrag zu entrichten.

Kleidung, Schuhe, Spind:

39. Ich erscheine in angemessener gepflegter Kleidung zum Unterricht.

40. Ich geben meine Straßenschuhe in den Spind – es besteht Hausschuhpflicht! Ausnahmen sind möglich:

41. Der Computerraum A 07 (Angelusbau) muss von allen Schülerinnen und Schülern, die ihre Stammklasse im Haupthaus haben, mit Straßenschuhen betreten werden.

42. BASOP Kreativbereich: Verbindungsgang – Garderobe – Turnsaal: Sollte der Turnsaal (lt. Raumbelegungsplan) belegt sein, ist der alternative Weg über die Haustüre zur Haustüre zu benützen. Bei Schlechtwetter (Nässe) sind die Straßenschuhe anzuziehen und in der Garderobe BASOP-Kreativ wieder auszuziehen.

 

Digitale Hausordnung – Handys, elektronische Geräte, Wertgegenstände:

43. Ich bin für meine Wertsachen selbst verantwortlich. Der Schulerhalter übernimmt keine Haftung für Kleidung, Geld oder andere Wertgegenstände.

44. Alle Wertgegenstände (Schmuck, Geld, Laptop, Tablets, …) müssen während des KRM- bzw. BSP-Unterrichts im Schließfach eingeschlossen werden.

45. Das Aufladen von Handys oder anderen elektronischen Geräten ist in der Schule nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich.

Handys -Die Handys befinden sich im Flugmodus oder sind ausgeschaltet. Findet der Unterricht in einem Funktionsraum statt, müssen die Handys mitgenommen und in den Handyboxen im jeweiligen Raum deponiert werden.

 

Digitale Hausordnung – KI (MORG GRÖDIG)

Regeln für den Einsatz von KI in der Schule

1 Du darfst KI-Tools nur nutzen, wenn deine Lehrkraft zustimmt. Bei Freiarbeitsaufgaben muss die Verwendung von KI ausdrücklich erlaubt sein.

2. KI ist da, um dich zu unterstützen. Verwende KI als Hilfsmittel, um Ideen zu sammeln oder um deine Texte und Bilder zu verbessern. KI sollte nicht deine Arbeit übernehmen, deine eigene Leistung muss klar erkennbar sein.

3. Du bist verantwortlich für die Korrektheit und Angemessenheit deiner Abgaben. Fehler oder unpassende Inhalte, die durch KI entstehen, fallen auf dich zurück. Prüfe daher sorgfältig, was die KI produziert.

4. Sei vorsichtig, welche KI-Tools du nutzt und welche Informationen du dort eingibst. Teile keine persönlichen Daten von dir oder anderen.

5. Wenn du eine KI nutzt, dokumentiere, wofür du sie eingesetzt hast. Gib an, welche KI du verwendet hast, den Prompt, Website und Zugriffszeit.

6. Wir helfen uns. Bei Unklarheiten oder Fragen zu den Regeln 1 bis 5 kannst du jederzeit eine Lehrkraft um Rat fragen.

 

Verpflegung

46. Der Jausenverkauf findet in der 15min Pause durch den Euroshop in unserem Foyer  statt.

47. Die Anmeldung zum Mittagessen in der Klosterkantine erfolgt mittels Formular/App zu Schulbeginn.

48. Das Mitbringen von elektronischen (Küchen)-geräten (Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Glätteisen,…) ist nicht erlaubt. Es dürfen nur die von der Schule zur Verfügung gestellten Geräte verwendet werden.

49. Wenn ich Küchengeräte benutze, müssen diese am dafür vorgesehenen Platz (Essecke) benutzt und danach ausgeschaltet und vom Stromnetz getrennt werden. Selbstverständlich reinige ich die Geräte nach Gebrauch und hinterlasse einen sauberen Platz.

50. Alle ausgeliehenen Teller, Bestecke und Kaffeetassen bringe ich am gleichen Tag zu den Verpflegungsecken zurück und reinige sie so, dass sie von meinen Mitschülerinnen und Mitschülern wieder verwendet werden können.

51. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.

52. Aus der Lehrküche und dem Lehrrestaurant dürfen keine Utensilien ausgeliehen werden.

Schulareal:

53. Die Benützung der Funktionsräume (Turnsaal, EDV-Räume, BASOPKreativbereichs, Lehrgastronomie) unterliegt einer Raumordnung.

54. Ich darf das Klosterareal nicht verlassen! Ausgenommen davon ist nur die Mittagspause.

55. Ich fahre auf dem Schulareal nicht mit Fahrrad, Scooter oder Ähnliches.

56. Ich parke nicht vor dem Schulgebäude.

57. In der Mittagspause ist das Ausleihen von Tischtennisschlägern und Bällen für den Wuzeltisch erlaubt.