Hausordnung

Regeln in unserer Schule

Hausordnung

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Für ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben an der BASOP Baumgartenberg haben wir ein Regelwerk entwickelt, welches man hier herunterladen kann:

Hausordnung

Für ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben an der BASOP Baumgartenberg gelten folgende Regeln:

Allgemeines:

  1. Ich respektiere den Charakter der Schule als den einer katholischen Privatschule.
  2. Wir beginnen den Tag bewusst – 1 Minute Meditation, Stille, persönliches Gebet, Meditationsmusik, …
  3. Ich begegne meinen Mitschüler*innen und Lehrkräften, sowie den Mitarbeiter*innen der Schule und allen Bewohnern bzw. Bewohnerinnen des Klosters (wie zum Beispiel Sekretärinnen, Reinigungsdamen, Ordensschwestern, …) mit Respekt und Höflichkeit. Ich zeige dies durch mein Verhalten, meiner Umgangssprache, Hilfsbereitschaft und durch Ordnung und Sauberkeit. Ein freundlicher Gruß, „bitte“ und „danke“ und ein Wort zur Entschuldigung gehören zum guten Ton.
  4. Ich befolge die Anordnungen von Frau Direktorin, allen Lehrer*innen, den Sekretärinnen und dem Reinigungspersonal, sowie dem Standortverantwortlichen.
  5. Eine Schulgemeinschaft kann nur auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens und der unbedingten Ehrlichkeit gut funktionieren. Diebstähle werden angezeigt!
  6. Das Verhalten außerhalb der Schule muss so sein, dass es mit den Zielen der Schule im Einklang steht. Ein Fehlverhalten, das dem Ansehen der Schule schadet, kann den Ausschluss zur Folge haben.
  7. Ich darf mich und andere nicht gefährden durch:
    • Rutschen am Geländer
    • Hinauslehnen aus Fenstern
    • Sitzen auf Fensterbrettern
    • Hinaussteigen auf die Vordächer
    • Hinauswerfen von Gegenständen aus Fenstern und Türen
    • Manipulation an Feuerlöschern, Feuermeldern und an allen anderen Sicherheitseinrichtungen
  8. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt und werden sofort abgenommen.
  9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
  10. Ich darf in der Schule sowie am gesamten Schulgelände nicht rauchen, illegale Substanzen und Alkohol konsumieren.
  11. Selbstverständlich richte ich mutwillig keinen Schaden an und achte auf fremdes Eigentum. Falls ich mich nicht daranhalte, komm ich für den Schaden auf.
  12. Falls es zu Beschädigungen kommt, melde ich dies umgehend einem Lehrer oder einer Lehrerin oder im Sekretariat.
  13. Das Aufhängen und Auflegen von Werbematerial ist nur mit Genehmigung durch die Direktion möglich.
  14. Ich beschmiere weder Tische, Stühle noch Wände und klebe auch nichts an die Wände.
  15. Ich achte auf ein sauberes Umfeld im Klassenzimmer, im Gang und in den Sanitärräumen – sowie im Außenbereich der Schule.
  16. Das Aufräumen der Klassen (Kästen, Regale, Bankfächer, …) liegt in der Verantwortung der Schüler*innen.
  17. Der Fußboden, sowie Fensterbänke sind keine Ablageflächen.
  18. Am Ende jedes Unterrichtstages sind die Sessel hochzustellen.
  19. Energiesparen ist mir ein Anliegen, deshalb werden beim Verlassen eines Klassenraumes das Licht abgedreht und die Rollos nach oben gekurbelt.
  20. Umweltschutz und Mülltrennung sind mir ebenso wichtig, daher entsorge ich meinen Müll an den dafür vorgesehen Stellen im richtigen Behälter.

Unterricht, Unterrichtmittel:

  1. Ich bin zu Beginn jeder Unterrichtsstunde in meiner zugewiesenen Klasse. Ein verspätetes Kommen muss beim Lehrer bzw. der Lehrerin der betreffenden Stunde begründet werden.
  2. Als Zeichen von Respekt stehe ich auf, wenn das Lehrpersonal oder Vortragende die Klasse betreten.
  3. Auf meinem Platz sind nur jene Unterrichtsmaterialien, die ich für die betreffende Unterrichtseinheit benötige. Ich nutze die Pause davor, um diese vorzubereiten.
  4. Ich behandle meine Arbeitsunterlagen (Schulbücher, Kopien, …) so, dass ich damit gut lernen kann. Das heißt, ich beschmiere und beschmutze diese nicht. Außerdem ist mir bewusst, dass ich diese ersetzen muss, wenn diese kaputt oder verloren gegangen sind.
  5. Jene Schulbücher, die ich von der Schule als Leihgabe für ein Schuljahr bekommen habe, (gekennzeichnet mit dem Schulstempel und Nummer) beschreibe ich außerdem nicht und gebe sie am Schuljahresende wieder zurück. Sollte ich dieses verloren haben oder es wurde beschmiert oder kaputt gemacht, so muss ich es ersetzen. Dies gilt ebenso für alle Bücher aus der Bücherei.
  6. Sprachaufnahmen, Videos und Fotos von Lehrern und Lehrerinnen, sowie Mitschülern und Mitschülerinnen und allen anderen Personen am Schul- und Klosterareal sind ausnahmslos verboten und werden angezeigt. Das Filmen und Fotografieren ist nur im Unterricht mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
  7. Während der Unterrichtsstunden ist das Konsumieren von Speisen und Kaugummi verboten.
    Ausnahmen: Küchen- und Restaurantmanagement; Sensorische Prüfungen in Ernährung bzw. Ernährung und Lebensmitteltechnologie
  8. WC-Besuch während der Stunde ist nur in dringenden Fällen oder bei Krankheit erlaubt.
  9. Am Ende der Stunde sorge ich für einen sauberen Arbeitsplatz, an dem ich und andere Schüler*innen ungestört arbeiten können.
  10. Am Ende jeder Unterrichtseinheit wird die Tafel von den Klassenordnern gelöscht.
  11. Minderjährige Schüler*innen müssen Schularbeiten und Tests von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Volljährige Schüler*innen müssen dies nur dann von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, wenn wir deren schriftliche Zustimmung mit dem 18. Geburtstag erhalten.

Administratives:

  1. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer oder keine Lehrerin in der Klasse, meldet der/die Klassensprecher/in dies in einem Konferenzzimmer oder im Sekretariat.
  2. Der Supplierplan ist eine verbindliche Änderung des Stundenplanes. Ich informiere mich rechtzeitig über etwaige Änderungen.
  3. Für minderjährige Schülerinnen gilt außerdem: Ich teile Stundenplanänderungen – vor allem einen späteren Unterrichtsbeginn bzw. ein früheres Unterrichtsende – meinen Erziehungsberechtigten mit.
  4. Im Falle des Fernbleibens nehmen die Erziehungsberechtigten bis 9:00 Uhr Kontakt mit der Schule auf. Volljährige Schüler*innen sind ebenso verpflichtet, bis 9:00 Uhr mit der Schule in Kontakt zu treten.
  5. Das vorzeitige Verlassen des Unterrichtes ist nur in dringenden Fällen gestattet. Die Abmeldung erfolgt persönlich beim Klassenvorstand bzw. bei der Klassenvorständin. Ist diese Person nicht anwesend, so erfolgt die Abmeldung beim Lehrer bzw. der Lehrerin der betreffenden Stunde.
  6. Schüler*innen der 1. FW müssen bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichtes von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder diese geben uns telefonisch die Erlaubnis sie zu entlassen.
  7. Vorzeitig bekannte Termine sind dem Klassenvorstand bzw. der Klassenvorständin bekanntzugeben.
  8. Arztbesuche sollen nach Möglichkeit so angesetzt werden, dass möglichst wenig Unterricht versäumt wird.
  9. Fahrstunden sind mit dem Klassenvorstand bzw. der Klassenvorständin und der Direktorin abzuklären.
  10. Schüler*innen die keine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorweisen können, müssen von diesen persönlich abgeholt werden.
  11. Der bzw. die Schüler*in ist selbst verantwortlich, nicht erhaltene Unterlagen zu organisieren und versäumte Arbeiten müssen nachgearbeitet werden. Ebenso müssen Termine, Hausübungen, … selbst erfragt werden.
  12. Vereinbarte Termine werden eingehalten und Mitteilungen und Informationen an Erziehungsberechtigte bringe ich zum vereinbarten Zeitpunkt mit.
  13. Abwesenheit bei Veranstaltungen: Bei Abmeldung vor der Fixierung der Veranstaltung fallen nur jene Kosten an, bei denen ein Pauschalbetrag zu bezahlen ist. Bei Abmeldung danach oder im Falle des Fehlens ist dieser Betrag aber zu leisten.

Kleidung, Schuhe, Spind:

  1. Wir erwarten von den Schülern und Schülerinnen, dass sie in einer entsprechend gepflegten Kleidung zum Unterricht kommen.
  2. Schüler*innen, die ihre Klasse im Haupthaus haben, geben ihre Straßenschuhe in den Spind – es besteht Hausschuhpflicht!
  3. Für Schüler*innen, die ihre Stammklasse im Angelius-Haus haben, gilt diese Regelung nicht. Wenn sie aber im Haupthaus Unterricht haben, müssen sie die Straßenschuhe ausziehen und in der Garderobe platzieren.

Ausnahmen:

  1. Die Übungsfirma, die Freiluftklasse, der Kreativ-Raum und der Gruppenraum im Step-Gebäude muss von allen Schülern und Schülerinnen in Straßenschuhen betreten werden.
  2. Am Weg zum Musikraum haben alle Schüler*innen die Straßenschuhe an, sie werden dann aber vor dem Klassenraum ausgezogen.
  3. Alle Schüler*innen, die den Unterrichtsgegenstand Küchen- und Restaurantmanagement haben, sind verpflichtet einen eigenen Spind im Hauptgebäude zu haben. Dort müssen auch die Koch- und Servierschuhe aufbewahrt werden.

Handys und andere persönliche elektronische Geräte, Wertgegenstände:

  1. Für meine Wertgegenstände bin nur ich selbst verantwortlich. Der Schulerhalter übernimmt keine Haftung für Kleidung, Geld oder sonstige Wertgegenstände.
  2. Alle Wertgegenstände (Schmuck, Geld, Laptop, Tablets, …) müssen während dem Küchen- und Restaurantmanagementunterrichtes sowie Bewegung und Sport im Spind eingesperrt werden.
  3. Das Aufladen von Handys oder anderen elektronischen Geräten ist in der Schule nicht erlaubt.
  1. Handys – Schüler*innen der FW:
  • Die Handys befinden sich ausgeschaltet in den Handykalendern in der zugeordneten Nummer.
  • Alle Handys und andere elektronische Geräte dürfen nur in der Mittagspause und in der großen Pause verwendet werden.
  • Wenn Unterricht in einem Funktionsraum ist, müssen diese mitgenommen werden und im jeweiligen Raum ebenfalls in die Handyboxen gegeben werden.
  1. Handys – Schüler*innen des ALW:
  • Die Handys befinden sich ausgeschaltet oder im Flugmodus im Rucksack bzw. Tasche…- nicht auf dem Tisch oder im Bankfach.
  • Alle elektronischen Geräte dürfen in den Pausen verwendet werden.

Verpflegung:

  1. Unsere Schule ist eine „dosenfreie Schule“. Dies bedeutet, dass ich keine Dosen (Getränkedosen, Konservendosen) auf das Schulgelände mitbringen und hier konsumieren darf.
  2. In der Schule und am Schulgelände ist die Konsumation von alkoholischen Getränken verboten.
    Ausnahme: Küchen- und Restaurantmanagementunterricht
  3. Das Mitbringen von elektronischen Küchengeräten (Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Kühlschrank, …) ist nicht erlaubt. Es dürfen nur jene Geräte verwendet werden, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
  4. Verwende ich Küchengeräte, so sind diese am vorgesehenen Ort (Verpflegungsecken) zu verwenden und müssen im Anschluss ausgeschaltet und ausgesteckt werden. Selbstverständlich reinige ich die Geräte nach der Benutzung und hinterlasse einen sauberen Platz.
  5. Alle ausgeliehenen Teller, Bestecke, Kaffeetassen, … bringe ich am selben Tag wieder zu den Verpflegungsecken zurück und reinige sie so, dass sie von meinen Mitschülern und Mitschülerinnen wiederverwendet werden können.
  6. Aus der Lehrküche und dem Lehrrestaurant dürfen keine Utensilien ausgeliehen werden.

Schulareal:

  1. Die Benützung des Turnsaals, des EDV-Raumes, der Übungsfirma, des Musikraumes, sowie der Lehrgastronomie unterliegt einer Raumordnung, die an den Türen der betreffenden Räume ausgehängt ist.
  2. Das Schulareal darf nur in der Mittagspause oder in einer Freistunde verlassen werden (keine Aufsicht)
  3. In der 15min-Pause darf ich mich im Außenbereich des Klosterareals aufhalten.
  4. In den 5 min-Pausen darf nur das Gebäude verlassen werden, wenn ich Unterricht in einem anderen Gebäude habe.
  5. Auf dem Schulareal ist das Fahren mit dem Fahrrad, Scooter oder Ähnlichem nicht erlaubt.
  6. Die Parkplätze vor dem Schulgebäude sind nicht für Schüler*innen.
  7. In der Mittagspause ist das Ausleihen von Tischtennisschlägern und Bällen für den Wuzeltisch erlaubt (Konferenzzimmer 1) – ich muss sie aber am Ende der Mittagspause wieder zurückbringen. Ich gebe dazu meinen Namen bekannt – bringe ich die Gegenstände nicht zurück, so muss ich diese bezahlen.
  8. In der Mittagspause und in der 15-min Pause darf ich mich auch in der Freiluftklasse (wenn sie nicht gerade von einer Unterrichtsklasse benutzt wird) aufhalten – Sessel,… sind aber wieder auf den vorgesehenen Platz zurückzustellen.