BASOP – Lehrinhalte und Stundentafel

BASOP – Die private Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Die 5-jährige Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) bietet dir eine fundierte Ausbildung mit vielfältigen Zukunftsperspektiven. Unsere familiäre, private Bildungsanstalt ist eine berufsbildende höhere Schule und schließt mit der Matura ab.

Die BASOP ist weit mehr als eine Ausbildung zur Sozialpädagogin
oder zum Sozialpädagogen
. Sie verbindet eine fundierte Berufs- und Allgemeinbildung mit einer vielseitigen pädagogischen Ausbildung und eröffnet zahlreiche berufliche und akademische Perspektiven.

Wenn du gerne mit Kindern, Jugendlichen, Familien oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen arbeitest, findest du bei uns die ideale Ausbildung für deinen Weg in einen sinnstiftenden Beruf.

Die Ausbildung an der BASOP schließt mit der Reife- und Diplom-
prüfung
ab und qualifiziert dich für zahlreiche Tätigkeitsfelder im
Sozial- und Pädagogikbereich
. Dir stehen viele Türen offen!

KI ersetzt vieles. Dich nicht!

5-jährig

Was bieten wir

Stundentafel – BASOP Baumgartenberg

Gemäß Verordnung: Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, BGBl. II Nr. 204/2016 vom 27. 7. 2016 und schulautonom gem. SGA-Beschluss vom 25.5.2023* und 4.6.2025**

Gegenstand12345Summe
A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen
A.1 Pflichtgegenstände
1. Religion oder Ethik2222210
2. Sprachen und Kommunikation
2.1 Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur, Lernhilfe)3333315
2.2 Englisch3322313
3. Allgemeinbildung
3.1 Geschichte und Sozialkunde; Politische Bildung221-27
3.2 Geografie und Wirtschaftskunde2-22-6
3.3 Angewandte Mathematik2222210
3.4 Physik--21*-3
3.5 Chemie-1*2--3
3.6 Biologie und Ökologie2212-7
3.7 Gesundheit und Ernährung11---2
3.8 Informatik u. Medien21*--1**4
4. Sozialpädagogik – Theorie und Praxis
4.1 Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)1223210
4.2 Inklusive Pädagogik--1225
4.3 Didaktik (Handlungskonzepte und –felder d. Sozialpäd.)2223211
4.5 Praxis der Sozialpädagogik-244414
4.6 Sozialmanagement und Recht--1236
4.7 Lernbegleitung-2---2
5. Ausdruck, Gestaltung und Bewegung
5.1 Künstlerisch-kreativer Bereich
5.1.1 Bildnerische Erziehung11---2
5.1.2 Werkerziehung11---2
5.1.3 Textiles Gestalten11---2
5.1.4 Seminar BE, WE, TG³--2114
5.2 Musikalischer Bereich
5.2.1 Musikerziehung222118
5.2.2 Rhythmisch-musikalische Erziehung-111-3
5.2.3 Instrumentalunterricht (Git./Akko./Klav./Keyb.)⁴2111-5
5.3 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport2222210
Wochenstundenzahl Stammbereich3134353430164
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
2.1 Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)⁵---112
2.2 Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung u. Bewegung⁶, ³----22
A.3 Verbindliche Übungen
3.1 Supervisorische Begleitung----11
3.2 Ernährung mit praktischen Übungen2*----2
3.3 Darstellendes Spiel und Dramaarbeit-2---2
Summe22-149
Gesamtwochenstundenzahl3336353534173
B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen⁷
B.1 Freigegenstände
Schulautonome Freigegenstände
B.2 Unverbindliche Übungen
Schulautonome Unverbindliche Übungen
Chorgesang1**1**---2
Persönlichkeitsbildung1**----1
C. Förderunterricht
  1. Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des III. Abschnittes schulautonom geändert werden. 
  2. Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert. 
  3. Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht – je nach inhaltlichem Schwerpunkt – den Gegenständen aus Cluster V. 
  4. Die Festlegung der am Standort angebotenen Instrumente erfolgt durch die Schulleitung. 
  5. Die Schülerinnen und Schüler wählen je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsbereiche im Umfang von je einer Wochenstunde. Ein Schwerpunkt ist am Standort ab mindestens 12 Schülerinnen und Schülern durchzuführen: Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Gender und Diversity, schulautonomer Schwerpunkt. 
  6. Die Schülerinnen und Schüler wählen – entsprechend dem schulautonomen Angebot – ein Erweiterungsangebot aus den künstlerisch-kreativen, musikalischen oder den bewegungserziehlichen Bereichen. 
  7. Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III). 

* und ** schulautonome Änderung lt. SGA-Beschlüsse